Altstadtsanierung Meckenheim Fachwerk und Ziegelsteine

MECKENHEIM · Verwaltung soll Gestaltungssatzung für die Meckenheimer Altstadt ausarbeiten. Wichtiger Aspekt der Satzung soll das Thema Fassadengestaltung sein, um das Ortsbild zu erhalten.

Aus Sicht des Vorsitzenden des Meckenheimer Verbundes, Willi Wittges-Stoelben, ist eine Gestaltungssatzung für die Altstadt gar nicht notwendig und nur „einer Regulierungswut“ geschuldet.

Doch die Fraktionen waren sich bei der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Donnerstag einig, dass eine solche Satzung sinnvoll ist, um „Auswüchse“ zu vermeiden. Einstimmig haben sie die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung vorzulegen.

Bei Details folgten die Politiker auch den Wünschen der Anlieger und Gewerbetreibenden, die diese im Vorfeld in Bürger-Workshops kundgetan hatten. So sollen die Regelungen für die Sondernutzung im öffentlichen Raum, zum Beispiel die Außengastronomie und die Platzierung von Warenständern und Kundenstoppern vor den Läden, nicht mehr Teil der Satzung sein, sondern der Gestaltungssatzung beigefügt und zunächst probeweise eingeführt werden.

Wichtiger Aspekt der Satzung sei das Thema Fassadengestaltung, betonte der Technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt. Es stünden Fördermittel der Städtebauförderung in Höhe von 420 000 Euro zur Verfügung, um ein Programm zur Unterstützung privater Investoren aufzulegen und Anreize für Anlieger zu bieten. Um entscheiden zu können, ob die Maßnahmen der Eigentümer förderwürdig sind, werde ein Rahmen gebraucht. Eine Art Fibel mit „Angebotszeichnungen“ soll entwickelt werden, um den Bürgern etwas Verständliches in die Hand geben zu können.

Die Satzung soll auch die Themen Werbeanlagen sowie Einfriedungen und Garagen/Carports beinhalten.

Wie die Satzung aussehen könnte, hat Uli Wildschütz vom Aachener Architekturbüro Raumplan detailliert dargelegt, das die Gestaltungslinie der Altstadt entwickelt hat. Seinen Überlegungen sei eine gründliche Analyse vorausgegangen mit der Frage, was Meckenheim-typisch ist. Denn Ziel der Satzung seien Erhaltung und Weiterentwicklung des charakteristischen Ortsbildes.

„Meckenheim lebt von alten Baufluchten“, sagte Wildschütz. Diese sollten eingehalten werden. Er habe zweierlei Entwicklungen vorgefunden, die in ihrer Addition das lebendige Stadtbild ausmachten: alte Hofanlagen und kleinteilige Wohnhäuser. Ortsübliche Fassadenmaterialien seinen Fachwerk, Ziegelsteine, Mauerwerk und Putz. Bei der Farbgebung seien gedeckte, erdige Farben vorherrschend und erwünscht. Satteldächer sind verbreitet. Bei Flachdächern sollte ein Staffelgeschoss vorhanden sein.

„Weniger ist manchmal mehr“, erklärte Wildschütz im Hinblick auf Werbeanlagen. Leuchtschrift soll gestattet sein, bewegte Schrift nicht. Als zusätzliches Element soll die Lichtinszenierung von Fassaden aufgenommen werden, um städtebauliche Ecken in Szene zu setzen, zum Beispiel durch dezente in die Fassade integrierte Beleuchtung oder Bodenstrahler wie an der Kirche Sankt Johannes.

Geregelt werden soll auch die Gestaltung von Markisen und Schaufenstern. Diskutiert wurde im Ausschuss besonders über die Vorschläge zur Sondernutzung. Als „Juckpulver“ bezeichnete Barbara Heymann (SPD) die Regelung, einen 1,20 Meter breiten geraden Durchgang auf den Gehwegen freizuhalten und Kundenstopper und Warenständer nur an der Häuserseite des Gehwegs zuzulassen. „So wenig Sozialismus wie möglich“ und Raum für Individualität forderte Hans-Erich Jonen (UWG), der insbesondere bei der Möblierung der Außengastronomie und der Vereinheitlichung von Kundenstoppern keinen restriktiven Handlungsbedarf sah. Für die Sondernutzungsregelung mit Probezeit sprach sich Ralf Diekmann (BfM) aus. „Man sollte den geschröpften Geldbeutel der Hauptstraßen-Anlieger nur maßvoll antasten“, gab Martin Hörnig (CDU) zu den Vorgaben einer „wertigen“ Möblierung der Außengastronomie zu bedenken. Witt versicherte, dass Bestandsschutz gelten soll.

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