Erlass zum Freizeitlärm Stadt will die Klangwelle zurückholen

Bonn · Der am Montag von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) veröffentlichte Erlass zum Freizeitlärm freut Bonner Konzertveranstalter und auch die Verwaltung. Kern ist die Erhöhung der Zahl seltener Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste von zehn auf 18.

Das heißt nicht, dass es nur 18 Konzerte in der Stadt geben darf. Denn gemessen wird immer da, wo der Schall ankommt. Was den „Kunst!Rasen“ betrifft, dürfen von dort aus im Schnitt 60 Dezibel abends an den Häusern ankommen. Nicht mehr. Und nun eben 18 statt früher 14 Mal, die man sich im Übrigen mit der Rheinaue (Blumenwiese) geteilt hatte. Das erklärte am Montag Veranstalter Martin J. Nötzel. „Es gibt jetzt mehr Spielraum, wir haben größere Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive für den Kunstrasen mit genügend Veranstaltungen.“ Es sei eine ganz wichtige Entscheidung für Bonn, ergänzte sein Partner Ernst Ludwig Hartz. „Sie wird dafür sorgen, dass es wieder mehr Veranstaltungen in Bonn geben wird.“ Die beiden wollen aber weiter für Lärmschutz sorgen. Alle Auftritte in diesem Jahr würden um 22 Uhr beendet sein.

Auch die Stadt begrüßt die Ausweitung, für die sie sich selbst auf Landesebene sehr eingesetzt habe. Die Verwaltung will nun warten, bis der Erlass schriftlich vorliegt, ihn dann prüfen und auch noch mal über die Details und Möglichkeiten in Düsseldorf sprechen.

Jährlich 350 Open-Air-Veranstaltungen in Bonn

„Mit Blick auf die Rückkehr der Klangwelle wird die Stadtverwaltung auf die Veranstalter zugehen und die Möglichkeiten einer Rückkehr ausloten“, teilte Vizestadtsprecher Marc Hoffmann mit. Hans-Joachim Fandel, der Veranstalter des Wasserorgelspektakels, hält sich aber noch zurück, da man bis 2019 fest an Bad Neuenahr gebunden sei. Dort zog sie hin, weil Anwohner mit Klagen gedroht hatten und sich hier keine Alternativen boten. Zwei Klangwellen anbieten will Fandel nicht, damit nicht beide Städte an Rhein und Ahr in Konkurrenz zueinander treten. Und sollte sie nach Bonn zurückkehren, dann „nur auf den Münsterplatz“, so Fandel. „Oberbürgermeister Ashok Sridharan hat sich stets für eine Rückkehr der Klangwelle nach Bonn ausgesprochen“, sagte Hoffmann.

Auch Remmels Parteifreund, der Landtagsabgeordnete und Bonner Ratsherr Rolf Beu lobt den Erlass. Er wünscht sich für die Veranstaltungen ein Konzept, bei dem auch die Bürger ein Wörtchen mitreden sollen. Die Kommunen hätten nun die Möglichkeit erhalten, „flexibler Veranstaltungen, bei denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen ist, zu genehmigen“. Da es aber grundsätzlich nicht lauter werde dürfe, sei der Anwohnerschutz auch weiterhin gewährleistet.

Laut Hoffmann gibt es in der Stadt jährlich 350 Open-Air-Veranstaltungen, „davon zwei Drittel mit Beschallung“. Bei den Genehmigungen sei der Ermessensspielraum gemäß Freizeitlärmerlass heute in vollem Umfang ausgeschöpft. Zu konkreten Dezibelgrenzen könne man nichts sagen, weil die je nach Veranstaltung unterschiedlich seien. Remmel zufolge hat der Erlass das Ziel, „einen Ausgleich zwischen den Interessen an Freizeitgestaltung und dem Bedürfnis nach Ruhe zu finden“.

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